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Ausg.Nr._18/2017

Prävention

schungsprojekt vor, das sich mit

der Gestaltung solcher PSiB-Ange-

bote (psychosomatische Sprech-

stunde imBetrieb) amBeispiel von

Niedersachsen befasst.

REHADAT liefert praktische

Beispiele für Arbeitgeber

Das Informationssystem REHA-

DAT (www.rehadat.de) liefert

praktische Beispiele für Arbeitge-

ber und Hilfestellungen dazu, wie

Arbeitgeber mit Menschen mit

chronischen Erkrankungen oder

Behinderungen umgehen sollten.

Seit über 25 Jahren ist REHADAT

– als ein Projekt, das vom Bun-

desministerium für Arbeit und

Soziales (BMAS) gefördert wird –

bereits im Institut der deutschen

Wirtschaft in Köln angesiedelt.

In zahlreichen Portalen und

Datenbanken werden prakti-

sche Beispiele für barrierefreie

Arbeitsplätze und technische

Hilfsmittel vorgestellt, Förder-

möglichkeiten genannt und viele

weitere Auskünfte bereitgestellt.

Ende Juni 2017 erschien die Wis-

sensreihe von REHADAT zum The-

ma Depression und berufliche

Teilhabe. Die Wissensreihe und

die vielfältigen Angebote von RE-

HADAT werden auf der A+A 2017

präsentiert.

Gesundheitsscouts für mittel-

ständische Betriebe

Wenn es darum geht, das Gesund-

heitsbewusstsein in Betrieben zu

fördern, herrscht bei kleineren und

mittelständischen Unternehmen

noch großer Bedarf. "Ein Grund

hierfür ist die Tatsache, dass es

meist keine zuständigen Mitarbei-

ter gibt, die wie bei Großbetrieben

extra für diese Aufgabe freigestellt

werden", sagt Dr. Stefanie Eiser,

Referentin aus dem Bundeszen-

trum für Ernährung (BZfE). Im Re-

ferat Strategieumsetzung Gesun-

de Ernährung und nachhaltiger

Konsum hat sie über ein Jahr das

Projekt "Food und Fit im Job – KMU

in Form" betreut, das im Rahmen

des Nationalen Aktionsplans "IN

FORM – Deutschlands Initiative

für gesunde Ernährung und mehr

Bewegung" mit Bundesmitteln ge-

fördert wird.

Der ganzheitliche Ansatz von

"Food und Fit im Job" wird bei der

A+A 2017 präsentiert. Er hat das

Ziel, für mehr Bewegung und ge-

sündere Ernährung in mittelstän-

dischen Betrieben zu sorgen. Das

Projekt startete mit einem Ge-

sundheitstag. "Es wurden nicht

nur Führungskräfte, sondern vor

allem ein bis zwei so genann-

te Gesundheitsscouts in den 19

teilnehmenden Unternehmen ge-

schult", berichtet Expertin Eiser.

"Anschließend haben die Scouts

innerhalb ihrer Betriebe zahlrei-

che Aktivitäten wie gemeinsames

Laufen oder Walken nach Feier-

abend oder eine Müsli-Bar in der

Küche für den gesunden Snack

zwischendurch organisiert." 19

Unternehmen waren bei "Food

und Fit im Job" dabei – entwickelt

wurde das Projektkonzept von

dem Verein "5 am Tag" in Zusam-

menarbeit mit dem Institut für

Betriebliche

Gesundheitsförde-

rung (BGF). Letzteres übernahm

die Schulung der Scouts, darüber

hinaus wurde von „5 am Tag“ ein

Newsletter organisiert, der auch

nach der Schulung Anregungen für

Aktivitäten in den Vereinen gab.

DGUV: Vorsorge hört nach dem

Berufsleben nicht auf

Selbst wenn es viele schaffen, fit

und ohne Beschwerden an ihrem

Arbeitsplatz tätig zu sein, heißt

dies nicht in jedem Fall, dass

man keine Berufskrankheit er-

leidet. „Arbeitsbedingte Erkran-

kungen und Berufskrankheiten

treten manchmal erst einige Zeit

nach Belastungsbeginn und in

einigen Fällen lange nach dem

Beschäftigungsende auf“, sagt

Dr. Matthias Kluckert, Leiter des

Kompetenz Center Arbeitsme-

dizin von der Berufsgenossen-

schaft Rohstoffe und chemische

Industrie sowie Vorsitzender des

Ausschusses Arbeitsmedizin der

Deutschen Gesetzlichen Unfall-

versicherung (AAMED-GUV). Aus

diesem Grund muss nach seinen

Worten am Ende bestimmter Tä-

tigkeiten eine arbeitsmedizini-

sche Vorsorge im Sinne einer

sogenannten

„nachgehenden

Vorsorge“ gemäß der Verordnung

für arbeitsmedizinische Vorsorge

(ArbMedVV) angeboten werden.

„Ein Recht auf nachgehende

Vorsorge hat jeder, der während

seiner Tätigkeit gegenüber be-

stimmten

krebserzeugenden

oder erbgutverändernden Stof-

fen oder Gemischen exponiert

war. Zusätzlich gibt es noch ei-

nen Spezialfall: Das Recht auf

das Angebot einer Vorsorge ha-

ben auch Beschäftigte, die Tätig-

keiten mit Exposition gegenüber

einem Gefahrstoff durchgeführt

haben, sofern diese Tätigkeiten

als krebserzeugende Tätigkeiten

oder Verfahren Kategorie 1A oder

1B im Sinne der Gefahrstoffver-

ordnung bezeichnet werden“,

erklärt Kluckert.

Arbeitgeber übertragen die Ver-

pflichtung eines solchen Ange-

bots seit einigen Jahren in der

Regel auf die Unfallversiche-

rungsträger. Diese bieten die

nachgehende Vorsorge dann über

Dienste an, die diese dann orga-

nisieren. Der Organisationsdienst

für nachgehende Untersuchun-

gen (ODIN, odin-info.de) oder der

Gesundheitsvorsorge (GVS, gvs.

bgetem.de) sind die größten und

bekanntesten dieser Dienste.

Auf der A+A 2017 wird das umfas-

sende Angebot der gesetzlichen

Unfallversicherung zur nachge-

henden Vorsorge vorgestellt und

die Entstehung eines Vorsorgepor-

tals diskutiert, das die Informa-

tionen sowie die Zugänge zu ver-

schiedenen Organisationen und

Berufsgenossenschaften bündeln

wird.

Text:

Messe Düsseldorf GmbH

Postfach 10 10 06

D-40001 Düsseldorf

Über die Basi:

Die Basi (Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit

bei der Arbeit (Basi) e.V.). Mehr Informationen dazu unter www.basi.de.

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