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Ausg.Nr._18/2017
Prävention
schungsprojekt vor, das sich mit
der Gestaltung solcher PSiB-Ange-
bote (psychosomatische Sprech-
stunde imBetrieb) amBeispiel von
Niedersachsen befasst.
REHADAT liefert praktische
Beispiele für Arbeitgeber
Das Informationssystem REHA-
DAT (www.rehadat.de) liefert
praktische Beispiele für Arbeitge-
ber und Hilfestellungen dazu, wie
Arbeitgeber mit Menschen mit
chronischen Erkrankungen oder
Behinderungen umgehen sollten.
Seit über 25 Jahren ist REHADAT
– als ein Projekt, das vom Bun-
desministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) gefördert wird –
bereits im Institut der deutschen
Wirtschaft in Köln angesiedelt.
In zahlreichen Portalen und
Datenbanken werden prakti-
sche Beispiele für barrierefreie
Arbeitsplätze und technische
Hilfsmittel vorgestellt, Förder-
möglichkeiten genannt und viele
weitere Auskünfte bereitgestellt.
Ende Juni 2017 erschien die Wis-
sensreihe von REHADAT zum The-
ma Depression und berufliche
Teilhabe. Die Wissensreihe und
die vielfältigen Angebote von RE-
HADAT werden auf der A+A 2017
präsentiert.
Gesundheitsscouts für mittel-
ständische Betriebe
Wenn es darum geht, das Gesund-
heitsbewusstsein in Betrieben zu
fördern, herrscht bei kleineren und
mittelständischen Unternehmen
noch großer Bedarf. "Ein Grund
hierfür ist die Tatsache, dass es
meist keine zuständigen Mitarbei-
ter gibt, die wie bei Großbetrieben
extra für diese Aufgabe freigestellt
werden", sagt Dr. Stefanie Eiser,
Referentin aus dem Bundeszen-
trum für Ernährung (BZfE). Im Re-
ferat Strategieumsetzung Gesun-
de Ernährung und nachhaltiger
Konsum hat sie über ein Jahr das
Projekt "Food und Fit im Job – KMU
in Form" betreut, das im Rahmen
des Nationalen Aktionsplans "IN
FORM – Deutschlands Initiative
für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung" mit Bundesmitteln ge-
fördert wird.
Der ganzheitliche Ansatz von
"Food und Fit im Job" wird bei der
A+A 2017 präsentiert. Er hat das
Ziel, für mehr Bewegung und ge-
sündere Ernährung in mittelstän-
dischen Betrieben zu sorgen. Das
Projekt startete mit einem Ge-
sundheitstag. "Es wurden nicht
nur Führungskräfte, sondern vor
allem ein bis zwei so genann-
te Gesundheitsscouts in den 19
teilnehmenden Unternehmen ge-
schult", berichtet Expertin Eiser.
"Anschließend haben die Scouts
innerhalb ihrer Betriebe zahlrei-
che Aktivitäten wie gemeinsames
Laufen oder Walken nach Feier-
abend oder eine Müsli-Bar in der
Küche für den gesunden Snack
zwischendurch organisiert." 19
Unternehmen waren bei "Food
und Fit im Job" dabei – entwickelt
wurde das Projektkonzept von
dem Verein "5 am Tag" in Zusam-
menarbeit mit dem Institut für
Betriebliche
Gesundheitsförde-
rung (BGF). Letzteres übernahm
die Schulung der Scouts, darüber
hinaus wurde von „5 am Tag“ ein
Newsletter organisiert, der auch
nach der Schulung Anregungen für
Aktivitäten in den Vereinen gab.
DGUV: Vorsorge hört nach dem
Berufsleben nicht auf
Selbst wenn es viele schaffen, fit
und ohne Beschwerden an ihrem
Arbeitsplatz tätig zu sein, heißt
dies nicht in jedem Fall, dass
man keine Berufskrankheit er-
leidet. „Arbeitsbedingte Erkran-
kungen und Berufskrankheiten
treten manchmal erst einige Zeit
nach Belastungsbeginn und in
einigen Fällen lange nach dem
Beschäftigungsende auf“, sagt
Dr. Matthias Kluckert, Leiter des
Kompetenz Center Arbeitsme-
dizin von der Berufsgenossen-
schaft Rohstoffe und chemische
Industrie sowie Vorsitzender des
Ausschusses Arbeitsmedizin der
Deutschen Gesetzlichen Unfall-
versicherung (AAMED-GUV). Aus
diesem Grund muss nach seinen
Worten am Ende bestimmter Tä-
tigkeiten eine arbeitsmedizini-
sche Vorsorge im Sinne einer
sogenannten
„nachgehenden
Vorsorge“ gemäß der Verordnung
für arbeitsmedizinische Vorsorge
(ArbMedVV) angeboten werden.
„Ein Recht auf nachgehende
Vorsorge hat jeder, der während
seiner Tätigkeit gegenüber be-
stimmten
krebserzeugenden
oder erbgutverändernden Stof-
fen oder Gemischen exponiert
war. Zusätzlich gibt es noch ei-
nen Spezialfall: Das Recht auf
das Angebot einer Vorsorge ha-
ben auch Beschäftigte, die Tätig-
keiten mit Exposition gegenüber
einem Gefahrstoff durchgeführt
haben, sofern diese Tätigkeiten
als krebserzeugende Tätigkeiten
oder Verfahren Kategorie 1A oder
1B im Sinne der Gefahrstoffver-
ordnung bezeichnet werden“,
erklärt Kluckert.
Arbeitgeber übertragen die Ver-
pflichtung eines solchen Ange-
bots seit einigen Jahren in der
Regel auf die Unfallversiche-
rungsträger. Diese bieten die
nachgehende Vorsorge dann über
Dienste an, die diese dann orga-
nisieren. Der Organisationsdienst
für nachgehende Untersuchun-
gen (ODIN, odin-info.de) oder der
Gesundheitsvorsorge (GVS, gvs.
bgetem.de) sind die größten und
bekanntesten dieser Dienste.
Auf der A+A 2017 wird das umfas-
sende Angebot der gesetzlichen
Unfallversicherung zur nachge-
henden Vorsorge vorgestellt und
die Entstehung eines Vorsorgepor-
tals diskutiert, das die Informa-
tionen sowie die Zugänge zu ver-
schiedenen Organisationen und
Berufsgenossenschaften bündeln
wird.
Text:
Messe Düsseldorf GmbH
Postfach 10 10 06
D-40001 Düsseldorf
Über die Basi:
Die Basi (Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit (Basi) e.V.). Mehr Informationen dazu unter www.basi.de.
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