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Frau Buchinger, Stress und

psychische Belastungen bei

der Arbeit sind in den letzten

Jahren ein viel diskutiertes

Thema und ein häufiger Grund

für krankheitsbedingte Fehltage

und Frühverrentungen geworden.

Wie kommt es dazu?

Wir leben in einer Welt, in der

die Menge an Informationen ex-

ponentiell ansteigt und in der

sich Kommunikation permanent

beschleunigt. Davon sind alle

Lebensbereiche, aber insbeson-

dere die Berufswelt betroffen.

Ständige Erreichbarkeit, Arbeits-

verdichtung und Wandel in immer

kürzeren Zyklen sind nur einige

Herausforderungen der Arbeits-

welt 4.0. Eine aktuelle Studie des

EO Instituts zeigt, dass über 60 %

der befragten Beschäftigten eine

Informationsflut am Arbeitsplatz

erleben und fast 50 % ständig un-

ter Zeitdruck arbeiten. Unabhän-

gig von der Frage nach Ursachen

ist eines Fakt: Eine zunehmende

Zahl von Beschäftigten leidet un-

ter psychischen Belastungen und

empfindet Stress. Die Ursachen

sind vielfältig, die Auswirkungen

eindeutig: Anhaltende psychi-

sche Belastungen gehen auf die

Gesundheit. Deshalb ist im Ar-

beitsschutzgesetz seit 2013 die

Beurteilung psychischer Belas-

tungen im Rahmen betrieblicher

Gefährdungsbeurteilungen expli-

zit verankert.

Sind psychische Belastungen

das Gleiche wie Stress?

Psychische Belastungen sind

äußere Einflüsse, die auf den

Menschen ungünstig einwirken,

z.B. häufige Unterbrechungen.

Langfristig können sie sich nega-

tiv auf die Gesundheit auswirken.

Stress ist die individuelle Reakti-

on auf diese Belastungen. Dazu

ein Vergleich mit körperlichen

Belastungen: Eine vollbeladene

Schubkarre beansprucht einen

großen,

kräftigen

Menschen

kaum. Die gleiche Last kann bei

einem zierlichen Menschen aber

eine hohe Beanspruchung dar-

stellen. In der Arbeitswelt 4.0 ist

es daher wichtig, die Beschäf-

tigten beim Aufbau individueller

Ressourcen zu unterstützen: Exis-

tieren neben den Belastungen

auch Faktoren, die als Ausgleich

wirken, wird die Wirkung von Be-

lastungen gemildert. Beispiel:

Ein hoher Grad an Verantwor-

tung ist bei guter Rückendeckung

durch die Vorgesetzten besser zu

ertragen, ebenso, wenn die Kol-

legenbeziehungen stimmen. Er-

folgreiche Unternehmen fördern

solche Ressourcen.

Was sollten Unternehmen

also tun?

Unternehmen sollten der gesetz-

lichen Verpflichtung zur Durch-

führung einer Gefährdungsbeur-

teilung psychischer Belastungen

nachkommen – was nach den

Ergebnissen einer von uns 2016

veröffentlichten Studie bislang

nur jedes dritte Unternehmen

tut. Und damit verschenken

die Unternehmen bares Geld.

Denn die Gefährdungsbeurtei-

lung psychischer Belastungen hat

das Potential, die Wettbewerbs-

fähigkeit

des

Unternehmens

zu steigern: Negative Einfluss-

faktoren auf Engagement, Moti-

vation und Gesundheit der Be-

schäftigten werden erkannt und

reduziert. Dies wirkt sich positiv

auf Engagement, Produktivität

und Entwicklungsbereitschaft der

Beschäftigten und damit auf den

Unternehmenserfolg aus.

Aber warum führen bislang

nur so wenige Unternehmen die

Gefährdungsbeurteilung psychi-

scher Belastungen durch?

Erstens bestehen erhebliche

Informationsdefizite.

Unserer

Studie zufolge kennt jedes vierte

Unternehmen die gesetzliche

Verpflichtung zur Durchführung

der

Gefährdungsbeurteilung

psychischer Belastungen nicht.

Zweitens ist das Thema in vielen

Unternehmen noch nicht veran-

kert. Prozesse und Verantwort-

lichkeiten sind nicht festgelegt.

Werden Personen intern mit dem

Thema betraut, befassen sie sich

oft ‚nebenher’ damit und sind

zeitlich überlastet. Oft fehlen

Kenntnisse zum Vorgehen. Nicht

selten überfordert das Thema

auch. Unter Umständen bringt es

die Auseinandersetzung mit The-

men wie Konflikten oder unan-

gemessenem Führungsverhalten

mit sich. Daher sollten sich Unter-

nehmen externe Unterstützung

von Psychologinnen und Psy-

chologen holen. Sie bringen die

methodischen Kenntnisse und

das erforderliche Fachwissen mit.

Und wie genau läuft eine

Gefährdungsbeurteilung

psychischer Belastungen ab?

Dazu

können

verschiedene

Methoden zum Einsatz kommen:

Fragebögen, Analyseworkshops

und Interviews. Wir raten dazu,

zwei Methoden zu kombinieren.

Während eine Befragung ein

quantifizierbares Bild liefert, hel-

fen Workshops und Interviews

dabei, Ursachen zu analysieren

und konkrete Maßnahmen zu

entwickeln. Wichtig für die Aus-

wahl der Instrumente: Manch ein

Fragebogen wurde ursprünglich

zu wissenschaftlichen Zwecken

entwickelt, ist aber im Rahmen

der Gefährdungsbeurteilung nur

bedingt geeignet, da die Durch-

führung sehr aufwändig ist oder

Themen erfasst werden, die für

die Gefährdungsanalyse nicht

unmittelbar relevant sind. Das EO

Institut hat mit dem Gefährdungs-

barometer

®

ein kurzes und leicht

verständliches Instrument entwi-

ckelt. Es entspricht den Vorgaben

der GDA (Gemeinsame Deutsche

Arbeitsschutzstrategie) und lässt

sich auch praxistauglich mit

einer allgemeinen Beschäftig-

tenbefragung kombinieren. So

können Gefährdungsbeurteilung

und Organisationsentwicklung

integriert angegangen und das

Unternehmen fit für die Arbeits-

welt 4.0 gemacht werden. Viele

große und mittelständische Un-

ternehmen haben sich daher für

das Gefährdungsbarometer

®

ent-

schieden.

Weitere Informationen sowie die „Gefährdungsbarometer ® - Studie 2017“ erhalten Sie unter www.EO-Institut.de.

„Wer die psychische Gefährdungsbeurteilung

richtig umsetzt, macht das Unternehmen fit für

die Arbeitswelt 4.0!“

Laura Buchinger ist Psychologin am EO Institut (

Stand F48, Halle 5

)

und hält am Mittwoch, 18. Oktober 2017 um 13:20 auf der Aktions-

bühne Workplace Design und Corporate Health in Halle 10 einen

Vortrag zum Thema „Strategischer Wettbewerbsvorteil psychische

Gefährdungsbeurteilung“.